AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) / Stand Oktober 2018

Veranstalter der StagePack-Sommerakademie ist die Bildungsstätte Bredbeck in Kooperation mit StagePack-Bühnentraining/Claudia Schill (nachfolgend künstlerische Leitung genannt).
Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung (Anmeldeformular auf der Homepage von StagePack-Bühnentraining, www.stagepack-buehnentrainig.de, oder der Bildungsstätte Bredbeck, www.bredbeck.de), erfolgt eine schriftliche Bestätigung mit Rechnungsstellung über die Kursgebühr in der jeweiligen Sparte/Zimmerkategorie.
Mit der schriftlichen Anmeldung ist die Buchung des Seminares verbindlich. Die Buchung bleibt wirksam, solange keine ausdrückliche, schriftliche Kündigung eingegangen ist. Für die nachfolgenden Stornokonditionen ist das Datum des schriftlichen Zugangs der Kündigung entscheidend.
Um Planungssicherheit zu gewährleisten ist eine Abmeldung vom Kurs nur gültig, wenn diese schriftlich, rechtzeitig und direkt bei der Bildungsstätte Bredbeck bekannt gegeben wird. Eine telefonische Mitteilung gilt nicht als Kündigung/Abmeldung. Bei Abmeldung bis zwei Monaten vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 40,- einbehalten. Bei einer Abmeldung im Zeitraum zwischen zwei Monaten und einem Monat vor Seminarbeginn sind 60% des Teilnahmeentgeltes zu zahlen. Bei weniger als einem Monat vor Seminarbeginn ist keine Abmeldung bzw. keine Rückvergütung des Kursbeitrags möglich und die Bezahlung des Kursbeitrags hat in voller Höhe zu erfolgen. Dies gilt auch bei Fernbleiben vom Kurs ohne rechtzeitige Abmeldung.
Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer hat das Recht nach Absprache mit der künstlerischen Leitung eine Ersatzperson zu stellen, die an dem Kurs teilnimmt. Eine Umbuchung auf eine andere Sparte der Sommerakademie ist nach Absprache mit der künstlerischen Leitung möglich.
Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an den Workshops ist ab 16 Jahren (mit der schriftlichen Einwilligung des Erziehungsberechtigten) möglich; in Sonderfällen wird individuell entschieden. Kurse können nur bei einer Mindestteilnehmerzahl abgehalten werden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Folgekurse durchzuführen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht gewährleistet ist. Eine Veranstaltung bei geringerer Teilnehmeranzahl kann in Ausnahmefällen genehmigt werden. Wird die Sommerakademie aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmer das bereits entrichtete Entgelt zurück. Die Mindestteilnehmerzahl bei der Sommerakademie ist 20 (Gesamt-Teilnehmerzahl aller Sparten)
Das Risiko, pünktlich bei dem Seminar zu erscheinen, liegt beim/bei der Teilnehmenden.
Vom/von der Teilnehmenden versäumte Seminarzeiten, gleich aus welchem Grund, sind nicht nachleistungspflichtig.
Haftungsausschluss: Die Teilnahme an den Workshops erfolgt grundsätzlich auf eigenen Gefahr. Die Bildungsstätte Bredbeck haftet nicht für Unfälle, Diebstähle und sonstige Schäden bei Workshops, sowie auf dem Weg zu und vom Workshop oder auf dem Gelände des Durchführungsortes. Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, die von ihnen benutzten Requisiten, Geräte, Einrichtungen und Räume sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Bildungsstätte Bredbeck zu beachten. Bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung bzw. die Brandschutzordnung haftet der/die Teilnehmende für entstandenen Schaden.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, den Veranstalter bzw. die Lehrkräfte über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, sofern diese für den Ablauf des Seminares relevant sind.
Bild- und/oder Tonaufnahmen bei den Workshops sind nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter erlaubt. Für den Fall, dass während des Unterrichts oder einer öffentlichen Aufführung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu vom Veranstalter berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Teilnehmenden durch ihre Teilnahme am Unterricht/der Aufführung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Ton aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen – natürlich in Absprache und Einvernehmen mit den Teilnehmern – ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.

Osterholz-Scharmbeck, den 01.10.2017